Suchtberatung in der Betrieblichen Sozialberatung

Frau Tiggemann, Sie beraten Mitarbeiter*innen von Unternehmen im Rahmen der Betrieblichen Sozialberatung seit mehr als 20 Jahren. Welche Rolle spielt dabei das Angebot der Suchberatung?

Die betriebliche Sozialberatung der PROCEDO-Berlin GmbH umfasst eine breite Palette von  Beratungsangeboten  für Unternehmen und ihre Beschäftigten. Wir bieten ganzheitliche und lösungsorientierte Hilfestellungen bei beruflichen, persönlichen und gesundheitlichen Fragestellungen. Dabei beachten wir die Möglichkeiten des betrieblichen Kontextes und arbeiten partnerschaftlich mit allen betrieblichen Instanzen zusammen. Beratung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen bildet dabei einen Schwerpunkt.

Suchterkrankungen sind häufig Teil eines umfassenderen Problemfeldes. Oft sind sie die Folge einer psychischen Krise, einer körperlichen Erkrankung oder einer Überforderung im Arbeitsumfeld oder im Privatleben. Zunehmend mehr beschäftigen wir uns auch mit der Problematik des exzessiven Medienkonsums.

Die bei weitem häufigste Suchtproblematik betrifft jedoch immer noch Alkohol.
Alkohol verursacht in Deutschland in allen Lebensbereichen, so auch in der Arbeitswelt, große Probleme, mehr noch als andere Suchtmittel. Die hohe gesellschaftliche Akzeptanz  und die sehr gute Verfügbarkeit rund um die Uhr tragen im Wesentlichen dazu bei. Die Suchtproblematik wird erst dann sichtbar, wenn die Betroffenen schon längere Zeit mit ihrem Konsumverhalten kämpfen.

Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren (DHS; www.dhs.de) ist davon auszugehen, dass ca. 5% aller ArbeitnehmerInnen alkoholabhängig sind, bei Führungskräften ist sogar von 10% auszugehen.

Wie treten Sie als Betriebliche Sozialberatung mit den betroffenen Menschen in Kontakt?

Viele unserer Beratungsgespräche entstehen infolge einer Intervention des Arbeitgebers, wenn das Verhalten eines Mitarbeitenden eine Suchtproblematik vermuten lässt. Beschäftigte werden vom Arbeitgeber zur Beratung geschickt bzw. bekommen die Empfehlung, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Es ist daher Aufgabe von Vorgesetzten und Führungskräften, rechtzeitig bei ersten suchtmittelbedingten Auffälligkeiten zu reagieren, den Mitarbeiter auf das betriebliche Alkoholverbot oder die Punktnüchternheit hinzuweisen und gleichermaßen Hilfs- und Unterstützungsangebote (z. B. Betriebliche Sozialberatung) zu unterbreiten.

Führungskräfte sind außerdem auch gesetzlich verpflichtet, gem.  der Grundlagen der Unfallverhütungsvorschriften (GUV-V A 1 §§ 7 + 15) umgehend zu reagieren.

In Unternehmen, die Betriebliche Sozialberatung vorhalten, steht diese allen Beschäftigten kostenlos zur Verfügung. Die Suchterkrankung von MitarbeiterInnen stellt für Unternehmen immerhin auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden dar:
Laut Stanford Research Institute  bleiben Menschen mit problematischem Alkoholkonsum 16-mal häufiger vom Arbeitsplatz fern, sind 2,5-mal häufiger krank, erleiden 3,5- mal häufiger Arbeitsunfälle, fehlen 1,4-mal länger nach Unfällen, nehmen 5-mal häufiger Krankenversicherungsleistungen in Anspruch und erbringen insgesamt nur etwa 75% ihres Gehaltes an Gegenleistung. Das bedeutet: Wenn von ca. 5% alkoholabhängigen Menschen pro Betrieb auszugehen ist, ergibt sich bei einem Unternehmen mit 550 Beschäftigten pro Jahr eine Betrag von 309.375 € Lohnkosten ohne erbrachte Leistung!

Zu diesen finanziellen Verlusten kommen noch Einbußen hinsichtlich der Qualität der Arbeit, die Gefährdung der Betriebssicherheit, die negative Beeinflussung des Betriebsklimas, die erhöhte Belastung von Kollegen und Vorgesetzten und die Vermittlung eines negativen Unternehmensbildes in der Öffentlichkeit hinzu. Außerdem besteht die Gefahr von gravierenden Fehlentscheidungen in Folge des Alkoholkonsums, ähnlich auch bei anderen Suchtmitteln.

Angesichts dieser Risiken ist es besonders wichtig, dass Unternehmen ihrer Fürsorgepflicht nachkommen. Mit geeigneten frühzeitigen Interventionen und konstruktivem Druck können sie gezielt einer suchtbedingten Abwärtsspirale entgegenwirken. Hilfreich dafür ist ein standardisiertes und strukturiertes Verfahren ( z. B. der von der DHS empfohlene Fünf-Stufen-Plan, Betriebsvereinbarungen und Empfehlungen im Umgang mit suchtmittelauffälligen Mitarbeitenden), die ausdrücklich von der Geschäftsführung und dem Vorstand mit getragen werden müssen.

Wie kann der Arbeitgeber das heikle Thema gegenüber den Betroffenen ansprechen?

Geeignet für ein erstes niederschwelliges, nicht-disziplinarisches Gespräch ist das sog. „Fürsorgegespräch“ unter vier Augen, welches zur gesundheitsorientierten Führung gehört.  Es greift dann, wenn die festgestellten Auffälligkeiten bei Fortsetzung zur Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten führen könnten und soll der Verfestigung einer Situation entgegenwirken. Es hat das Ziel, der betreffenden Person frühzeitig zu signalisieren, dass sie Unterstützung von Seiten des Arbeitgebers erwarten kann, wenn sie dies wünscht. Wichtig ist zudem, miteinander zu vereinbaren, was die betroffene Person selbst dazu beiträgt, um die problematische Situation zu verändern.

Bei weiteren Auffälligkeiten sind entsprechend des Fünf-Stufen-Plans noch Betriebs-/Personalrat, bei Vorliegen einer Schwerbehinderung die Schwerbehindertenvertretung und die Personalabteilung hinzuzuziehen. Ziel der Gespräche ist immer, dem betroffenen Menschen sein Fehlverhalten aufzuzeigen und gleichzeitig Hilfe anzubieten, um den Arbeitsplatz zu erhalten und ein abstinentes, somit gesundheitsförderliches Verhalten zu erreichen. Sollte trotz der Interventionen Stufe fünf, d. h. die Kündigung erreicht werden, besteht die Möglichkeit, bei Nachweis von Abstinenz über einen zu verabredenden Zeitraum eine Wiedereinstellungsoption zu vereinbaren.

Die Unternehmensleitung ist also gefordert, sich mit Möglichkeiten eines konstruktiven Eingreifens zu befassen?

Gespräche über die Suchtproblematik zählen zu den schwierigsten Personalgesprächen, da zunächst mit massivem verbalem Widerstand zu rechnen ist. Es ist nicht einfach, bei der Schilderung der konkreten Wahrnehmungen zu bleiben und keine Diagnosen zu stellen! Das bleibt den Experten überlassen.

Die Betriebliche  Sozialberatung der Procedo Berlin berät Unternehmen zu Pflichten und Möglichkeiten im Umgang mit suchtgefährdeten MitarbeiterInnen und führt Schulungsveranstaltungen für Ihre Führungskräfte, Personalverantwortlichen, Betriebs- und Personalräte durch – selbstverständlich auch zu den Themen Medikamentenmissbrauch, Computer- und Medienabhängigkeit und zum Missbrauch illegaler Drogen.

Betroffene MitarbeiterInnen werden qualifiziert beraten und in geeignete Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten übergeleitet. Die Beratungen finden in Räumlichkeiten des Unternehmens oder aber in den eigenen Beratungsräumen von PROCEDO statt. Absolute Vertraulichkeit ist dabei oberstes Gebot.

Wie reagieren Betroffene auf das Beratungsangebot?

Nach unserer langjährigen Erfahrung der Beratung im Suchtkontext haben wir überwiegend ein hohes Maß an Zufriedenheit seitens der Betroffenen festgestellt, da durch das konsequente Vorgehen die Gesundheit wiederhergestellt und der Arbeitsplatz erhalten wurde.

Zitat einer Betroffenen: „Wenn mir damals nicht die Kündigung ausgesprochen worden wäre, würde ich heute nicht mehr leben.“ Die Beschäftigte wurde nach Abstinenznachweis über den Zeitraum von einem Jahr wiedereingestellt. Sie hat sogar den Führerschein erworben, was mit der massiven Suchterkrankung gar nicht möglich gewesen wäre.

Sicherlich wäre es wünschenswert, wenn Kolleginnen und Kollegen sich gegenseitig auf eine Alkoholisierung und Auffälligkeit aufmerksam machen würden, aber die Praxis zeigt, dass die Hemmschwellen und das Risiko, als Denunziant dazustehen, meistens dazu führen, nicht zu reagieren. Besonders im betrieblichen Umfeld  gibt es aber gute und erfolgsversprechende Möglichkeiten, den fatalen Folgen einer Abhängigkeit entgegenzuwirken.

Die Betriebliche Sozialberatung setzt dort an, wo Betroffene mitten im Leben stehen. Es gibt immer einen Weg aus der Krise. Wir beraten und unterstützen Sie gerne!

Kontakt:
Bettina Tiggemann
Koordination Betriebliche Sozialberatung
Fritzlarer Str. 13
34212 Melsungen
Tel.: (05661) 919 97 85
Mobil: 0159 – 02 38 51 13

E-Mail: bettina.tiggemann@diebildungspartner.de

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